wappen

Willkommen in Röhrenfurth

wappen
Verwaltung und Gerichtsbarkeit

© Dorfgemeinschaft
Röhrenfurth

800 Jahre Röhrenfurth (1982)
Geschichte und Geschichten eines Dorfes
Aktualisierte Ausgabe

Verwaltung und Gerichtsbarkeit

Entstehung des Amtes Melsungen, Der herrschaftliche Grebe (landgräflicher Bürgermeister), Wer ist wem zehntpflichtig ?
Die "Niedere Gerichtsbarkeit", wer erhält die Bußgelder ? Gerichtstermine, Rügegerichte, "geladene Things", Strafen, Röhrenfurther Pranger, die eiserne "Forelle"

Die Fürsten hatten sehr früh schon ihren Besitz in Verwaltungsbereiche eingeteilt, die gleichzeitig auch Gerichtsbezirke waren. In der fränkischen Zeit (ab etwa 500) gab es im Gebiet der damaligen Chatten die Gaue, denen ein Gaugraf vorstand. Bereits im 9. Jahrhundert wird der "pagus Milisunge", der Gau Melsungen erwähnt. Oft waren Teile dieser Verwaltungsbezirke den Klöstern als Lehen gegeben worden, um zum einen die kirchliche, geistige Macht fester an die Fürstenhöfe zu binden, zum anderen auch um die Gebiete mit Hilfe der Äbte und Mönche zu besiedeln und so direkt oder indirekt den eigenen Einfluß zu stärken. In unserem Gebiet hatte vor allem das Stift Fritzlar reichen Besitz. Da war zuerst die große Pfarrei Grebenau, deren Grenzen in einer Urkunde des Jahres 1057 ziemlich genau angegeben werden.
Dann das im Jahre 1113 durch Graf Werner IV. von Grüningen gestiftete Kloster Breitenau, das 1121 in den Besitz des Bistums Mainz übergeht. Das Gebiet des Kirchspiels Grebenau, zu dem auch das Territorium Röhrenfurth gehörte, wird damals mit dem weltlichen Bereich des "Melsunger Cent" gleichgesetzt. Etwa um 1300 — nachdem sich allmählich die Landgrafschaft Hessen gebildet hatte — entstand aus dem Melsunger Cent das Amt Melsungen. Es umfaßte neben der Stadt Melsungen die Orte Obermelsungen, Adelshausen, Schwarzenberg, Kehrenbach, Kirchhof, nach 1530 auch Ostheim und Dagobertshausen (aus dem Amt Homberg), das "Unteramt" Körle mit Albshausen, Wollrode, Empfershausen, Lobenhausen, Wagenfurth, nach der Reformation darin auch den Klosterbezirk Breitenau mit Guxhagen, Ellenberg und Büchenwerra. Die Adelsdörfer und -höfe Röhrenfurth, Grebenau, Malsfeld mit Fahre, auch Elfershausen mit dem Schnegelshof (wurde erst vor Jahren völlig abgerissen !) gehörten zum Amt Melsungen, Röhrenfurth jedoch nur mit dem Riedeselschen Lehen (rechts der Fulda), während der landgräfliche Teil (links der Fulda) dem Unteramt Körle zugerechnet war.
Für die Verwaltung der Adelsdörfer waren die adeligen Lehensherren allein zuständig. Der Landgraf von Hessen besaß jedoch die Oberhoheit, vor allem bei der Gerichtsbarkeit. Auch stand ihm ein Teil der Naturalabgaben und der Steuern zu. Deshalb gab es in Röhrenfurth schon sehr zeitig zwei "Verwalter", auch Schultheißen oder Greben genannt. Die Herren von Röhrenfurth waren Burgmannen der Stadt Melsungen, hatten dort ihren Burgsitz und verwalteten von da aus ihre Güter und Lehen, auf denen wiederum ein Vogt oder Grebe ihre Interessen wahrte und der seine Anweisungen vom Melsunger Burgsitz erhielt. Zur Riedeselschen Zeit — ab 1449 — gab es in Melsungen die Riedeselsche Vogtei als zentrale Verwaltung der Güter. Diese Vogtei unterstand denen von Riedesel zu Ludwigseck.
Die Interessen und Einnahmen des Landgrafen in bzw. aus Röhrenfurth waren nicht so gering, daß er ohne einen "Verwalter" hätte auskommen können. Eine Hufe (ca. 30—32 Acker) links der Fulda gelegen ist allein dem Landgrafen dienstbar, auch die Gemeindegüter rechts der Fulda, ebenso die dort liegenden freien Güter, die vermutlich aus dem ehemaligen Besitz des Klosters Karthause im Gebiet von Alt- und Neu-Breitenbach stammen. Der "Zehntgraben" (im Volksmund Zanggroben genannt), jener vom Hainbuch zum Breitenbach führende Graben, der zwischen 1977 und 1979 mit Bauschutt zugeschüttet wurde, war vermutlich die Gemarkungsgrenze für den Zehnten, aus Alt- und Neu-Breitenbach und aus Röhrenfurth. Der aus Breitenbach stand im 13. Jahrhundert dem Kloster Eppenberg = Karthause zu (Verkauf dieses Gebietes in 1269 an das Kloster, siehe auch: "Die Herren von Röhrenfurth"). Spätestens nach der Reformation (1526) fielen diese Ländereien wieder an die Gemeinde zurück, teils als Gemeindeeigentum, teils als sogenannter Gemeinnutzen für alle Einwohner. Riedeselisch waren nur die Wiesen zwischen dem Grundweg und dem unteren Triescherweg geblieben.
Der Röhrenfurther Grebe erhielt seine Weisungen vom Schultheißen des Amtes Melsungen und in steuerlichen Dingen vom Rentmeister, dem Vorsteher des herrschaftlichen Rentamtes in Melsungen, wohin die Steuern zu zahlen waren (siehe auch Röhrenfurther Steuerstock v. 1712).
Auch bei der Gerichtsbarkeit nahmen die Adelsdörfer eine Sonderstellung ein. Es gab auch da zwei Gerichtsherrn, den Landgrafen für die "Peinliche oder Hals-Gerichtsbarkeit" und den Adelsherrn für die "Niedere Gerichtsbarkeit", der alle Zivilstreitigkeiten, wie Grenzstreite über Ackergrenzen, üble Nachrede, Verstöße gegen die Bewirtungsvorschriften bei Familienfesten, Besuch der Gastwirtschaft während des Gottesdienstes, Streitigkeiten über die Nutzung des Gemeinnutzens, Viehdiebstahl usw. zugeordnet waren. Für andere Verbrechen, zu denen Raub, Mord, Brandstiftung, Jagd- und Fischfrevel, Unzucht (vorehelicher Beischlaf), Gotteslästerung und anderes zählten, war allein das landgräfliche Gericht zuständig, das dann auch oft drakonische Strafen verhängte. Köpfen, Hängen, Verbrennen, Rädern, Vierteilen und selbst Ertränken waren für solche Delikte übliche Strafen. Bei der Niederen Gerichtsbarkeit wurden überwiegend Geldbußen verhängt; denn was hatte der Gerichtsherr schon davon, wenn der Verurteilte eingesperrt worden wäre. In den Hungerturm oder an den Pranger kamen nur solche "armen Sünder", die nicht zahlen konnten oder von denen man annahm, daß sie nicht zahlen wollten. Über die Gerichtsbarkeit in Röhrenfurth lesen wir in der Vorbeschreibung zum Lager-, Stück- und Steuerbuch von 1744: "Die von Riedesel haben hieselbst die Civiljurisdiction. Wann aber verb- und real injurien vorgehen werden die Casus concurrenter auf der Herrschaftl. Ambts-Stube zu Milsungen mit Zuziehung der Beambten daselbst cognosciret und abgestraft. Von welcher — als auch der bey denen von voerml. beiderseits Beambten zu Röhrenfurth des Jahres 2 mal gehaltenen Rüge Gerichte fallenden Strafen Allergnädigste Herrschaft die Helfte und die andere Helfte aber die von Riedesel bekommen. Peinliche Gerichte und Fornications-Fälle wie auch Hohe und Niedere Jagden stehen Allergnädigster Herrschaft alleine zu".
Das bedeutete, daß denen von Riedesel die "Niedere Gerichtsbarkeit" zustand, daß aber bei einer "verbal-injurie", z.B. bei einer üblen Nachrede oder bei einer "real-injurie", z. B. einem Grenzstreit, die streitenden Parteien ihren Fall auf der herrschaftlichen Amtsstube in Melsungen vortragen mußten. Der Amtsschultheiß hörte, unter Hinzuziehung von 2 Schöffen und im Beisein des Riedeselschen Vogtes Klage und Einrede an und verkündigte das Urteil. Von den Bußen, auch bei Rügegerichtsurteilen verhängten, erhielt der Landgraf die Hälfte, die andere Hälfte stand denen von Riedesel zu. Rügegerichte wurden jährlich zweimal zu Walpurgis (1. Mai) und Michaelis (29. September) gehalten. Zu diesen Gerichtsterminen wurde nicht besonders "geladen", d. h. jeder konnte seine Klage vorbringen. Es handelte sich daher auch um kleinere Streitigkeiten, die nur mündlich vorgetragen wurden. Zu den anderen Gerichtsterminen wurden die Parteien vorgeladen. Man sprach damals von "geladenen Things", bei denen es schon um etwas mehr ging.
Die verhängten Bußen wurden bis etwa 1650 nicht zwischen dem Landgrafen und den Riedeseln geteilt. Bis dahin hatten die Bußen dem Landgrafen allein zugestanden, und "die Verbrecher mußten sich mit den Junkern vergleichen", d. h. die Adelsherrn forderten für sich eine zusätzliche Buße. Zwischen der landgräflichen Verwaltung und denen von Riedesel kam es wegen der Gerichtsbarkeit in Röhrenfurth wiederholt zu Streitigkeiten, z.B. 1582, als der Landgraf die Hälfte der verhängten Bußen forderte. Dieser Streit wurde erst, wie bereits erwähnt, im Jahre 1650 beigelegt. Auch von 1662 bis 1697 mußten die "Geheimen Räthe" der Landesherrschaft immer wieder über Dinge der "Niederen Gerichtsbarkeit" in Röhrenfurth entscheiden und schlichtend eingreifen. So 1668, als es um angebliche Eingriffe der Beamten zu Melsungen in die Gerichtsbarkeit derer von Riedesel zu Eisenbach ging. Interessant dürfte sein, daß es noch in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts in Röhrenfurth einen Pranger gab. Er stand auf dem freien Platz vor der Mittelgasse (vermutlich dort, wo früher die Dorflinde stand, gegenüber dem Geschäft Rose).
Ein früherer Chronist — der Vater des ehemaligen Hauptlehrers Eduard Lange, F. Lange — schreibt darüber: "Er wird vom Hörensagen wie folgt beschrieben: Der Balken war etwa 20 cm im Geviert und 2 Meter hoch, vom Kopf herab hing eine kurze Kette mit 2 Armringen herab. In diese Ringe wurden die hoch emporgezogenen Arme des Übeltäters eingeschlossen. So wurde er während einiger Stunden dem Volke zur Schau gestellt. Dieses wetteiferte nun gegenseitig, den Frevler zu verhöhnen und zu verspotten", und weiter: "Der Schandpfahl ist im Jahre 1840 entfernt worden".
F. Lange berichtet auch von einer "Eisernen Forelle", die an einem Pfahl befestigt war, der dort stand, wo der "Nothmanns-Graben" - an dem Borngreben Kreuz steht — in das Breitenbachtal mündet. Diese "Forelle" soll in "alten Zeiten" in glühendem Zustand einem Fischfrevler (Wilderer) auf die Backe gedrückt worden sein, um ihn zu "brandmarken" und zu entehren. Strafen waren in jener Zeit ausschließlich eine Vergeltung für Vergehen oder Verbrechen, und man war im Erfinden neuer Strafen ziemlich beweglich. Nach der Gründung des Kreises Melsungen im Jahre 1821 wurde auch die Gerichtsbarkeit neu geordnet. Es entstanden in den früheren Ämtern die nach ihnen benannten Amtsgerichte, denen nicht mehr der Amtsschultheiß, sondern ein Amtsrichter vorstand.

_pfeillinks_pfeilrechtsInhalt

[Startseite] [Unser Dorf] [Dorfplan] [Tour durchs Dorf] [Informationen] [Chronik] [Vorwort des Verfassers] [Vorwort des Bürgermeisters] [Vorgeschichtliche Besiedlung] [Der Ortsname] [Urkunde Ersterwähnung] [Die Herren von Röhrenfurth] [Die von Riedesel] [Im Wandel der Jahrhunderte 1] [Im Wandel der Jahrhunderte 2] [Im Wandel der Jahrhunderte 3] [Von den Krankheiten] [Der dreigjährige Krieg] [Aus Büchern und Rechnungen] [Taxordnung von 1645] [Taxierung der Häuser] [Verwaltung und Gerichtsbarkeit] [Von den Gerechtsamen] [Der 7jährige Krieg] [Gemeinderechnung und Eisenbahn] [Dorfbeschreibung und Vermessungen] [Zu Kaisers Zeiten] [Die Huterechte] [Flurbereinigung] [Bau der Wasserleitung] [Weitere Jahre des Friedens] [Der erste Weltkrieg] [Zwischen den Weltkriegen] [Elektrisches Licht] [1933 - 1939] [Der zweite Weltkrieg] [Nachkriegsjahre bis 1970] [Unwetter] [Gebietsreform] [Eingliederung nach Melsungen] [Poststraße und Brücken] [Von Flachs und Leinen] [Die Mühlen] [Branntweinsbrenner und Wirte] [Die jüdischen Mitbürger] [Grenz- und Scheidsteine] [Wüstungen Breitenbach] [Glashütte] [Die Landwirtschaft] [Namen] [Statistiken, Maße] [Chronik der Kirche] [Der Friedhof] [Chronik der Schule] [Chronik der Chorvereinigung] [Chronik des TSV] [Chronik der Feuerwehr] [Chronik des VDK] [Margaretha von Röhrenfurth] [Oswaldgroschen] [Borngreben Kreuz] [Der Wangergraben] [Schwanke aus Alt-Röhrenfurth] [Röhrenfurther Bienohmen] [Karte] [Quellen und Literaturverzeichnis] [Ergänzungen Chronik] [Vereine] [Gewerbe] [Links] [Kontakt/Impressum]